Kosten
- Erstgespräch (50 - 90 min) € 35,-
- Einzeltherapie (á 50 min) € 60,-
- Paartherapie (á 90 min) € 100,-/Paar
- Gruppentherapie (á 90 min) € 35,-/Person
Bezahlung per Überweisung
Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist derzeit leider nicht möglich.
Ablauf
Erstgespräch
Beim Erstgespräch geht es vor allem um ein gegenseitiges Kennenlernen. Fühlen Sie sich bei mir gut verstanden und aufgehoben? Stimmt die sprichwörtliche "Chemie"? Können Sie sich vorstellen, therapeutisch mit mir zu arbeiten?
Mir ist es sehr wichtig, dass wir genug Zeit haben, um Ihre Anliegen zu besprechen und ein Gefühl füreinander zu bekommen. Außerdem soll auch für die Klärung der Rahmenbedingungen und die Erledigung der Formalitäten Platz bleiben. Deshalb halte ich für Sie bei diesem Termin bis zu 90 Minuten frei, die Mindestdauer ist mit 50 Minuten festgelegt.
Häufigkeit und Dauer
Psychotherapie kann je nach Anliegen, Therapieziel und individueller Verfassung unterschiedlich lange dauern. Möglich sind sowohl eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie als auch eine vorübergehende Krisenbegleitung.
Beim Erstgespräch werden wir vereinbaren, wie oft wir uns treffen wollen. Besonders am Beginn einer Therapie sind jedoch wöchentliche Einheiten empfehlenswert.
Absageregelung
Falls Ihnen einmal etwas dazwischen kommen sollte und Sie einen vereinbarten Termin (inkl. Erstgespräch) nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir mindestens 24 Stunden vorher kostenfrei abzusagen.
Da ich die Stunde für Sie reserviere, behalte ich mir vor, die Einheit bei späterer Absage oder Nichteinhaltung des Termins zu verrechnen.
Verschwiegenheitspflicht
Gegenseitiges Vertrauen ist unverzichtbar, wenn wir gut und angstfrei miteinander arbeiten wollen.
Gemäß § 15 Psychotherapiegesetz bin ich in Ausübung meines Berufes zur Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Davon ist auch schon die Information betroffen, dass Sie überhaupt Therapie in Anspruch nehmen. Das gilt genauso gegenüber Ärzten, Angehörigen, Behörden usw. Diese Regelung bleibt auch nach Beendigung der Therapie aufrecht und dient zu Ihrem Schutz.