Kosten

Psychotherapie ist eine private Leistung, die gegen ein Honorar ausgeübt wird. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.

  • Erstgespräch Einzel (á 50 min) € 70,-
  • Einzeltherapie (á 50 min) € 100,-
  • Erstgespräch Paar (á 50 min) € 80,-/Paar
  • Paartherapie (á 75 min) € 150,-/Paar


Kostenzuschuss durch die Krankenkasse

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10) ist eine teilweise Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich: 

  • ÖGK: € 33,70
  • BVAEB: € 46,60
  • SVS: € 45,00

      (Stand 01/2024)

Hierfür ist eine ärztliche Bestätigung zwischen erster und zweiter Einheit einzuholen und ein entsprechender Antrag auf Kostenzuschuss vor der 11. Einheit zu stellen.


Ablauf

Erstgespräch

Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Themen und Ziele, klären die Rahmenbedingungen und erledigen die nötigen Formalitäten. 

Insbesondere geht es auch um ein gegenseitiges Kennenlernen. Fühlen Sie sich bei mir gut aufgehoben? Fühlen Sie sich verstanden? Stimmt die sprichwörtliche "Chemie" und können Sie sich vorstellen, mit mir gemeinsam therapeutisch zu arbeiten? Das ist die Voraussetzung für einen guten, heilsamen Therapieprozess.

Häufigkeit und Dauer

Psychotherapie kann je nach Anliegen, Therapieziel und individueller Verfassung unterschiedlich lange dauern. Möglich sind sowohl eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie als auch eine vorübergehende Krisenbegleitung.

Im Erstgespräch vereinbaren wir, wie oft wir uns treffen wollen. Besonders am Beginn einer Therapie sind wöchentliche Einheiten empfehlenswert. 

Absageregelung

Falls Ihnen einmal etwas dazwischen kommt und Sie einen vereinbarten Termin (inkl. Erstgespräch) nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Das ist wichtig für die zeitliche Planung und für ein wirtschaftliches Arbeiten. Bei späterer Absage oder unentschuldigtem Nichteinhalten eines Termins wird die Einheit verrechnet.

Verschwiegenheitspflicht

Gegenseitiges Vertrauen ist unverzichtbar, wenn wir gut und angstfrei miteinander arbeiten wollen.

Gemäß § 15 Psychotherapiegesetz bin ich in Ausübung meines Berufes zur Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Davon ist auch schon die Information betroffen, dass Sie überhaupt Therapie in Anspruch nehmen. Das gilt genauso gegenüber Ärzten, Angehörigen, Behörden usw. Diese Regelung bleibt auch nach Beendigung der Therapie aufrecht und dient zu Ihrem Schutz.